"Düsseldorfer Tabelle" ab dem 1.1.2019 |
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In der "Düsseldorfer Tabelle" werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten
und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze
für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2019 wurde die "Düsseldorfer
Tabelle" geändert. Die Regelsätze betragen nun:
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