Qualifizierungschancengesetz tritt zum 1.1.2019 in Kraft |
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Beschäftigte erhalten künftig grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung
auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße,
wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben
oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Neben der Zahlung
von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse
zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich
an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig
von der Unternehmensgröße.
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