Unfallkosten jetzt wieder steuerlich absetzbar |
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Bis 2006 hatte die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-/Betriebsstätte bei 0,30
je Entfernungskilometer gelegen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung
hatte das Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt.
Der Gesetzgeber nutzt nunmehr die Möglichkeit, die vorläufige
Regelung durch eine verfassungsgemäße Regelung zu ersetzen und
die Entfernungspauschale aus dem Jahr 2006 wiedereinzuführen, betont
allerdings auch, dass eine grundlegende Neuordnung der
Entfernungspauschale für die Zukunft nicht ausgeschlossen wird. Durch die Neuregelung werden Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wieder abziehbar, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten (Günstigerprüfung). Außerdem sollen Unfallkosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-/Betriebsstätte wieder zusätzlich absetzbar sein. |
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