Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die Weichen für
mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor gestellt. Die neue Verordnung
beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen
für Neubauten um einmalig 25 % des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs
ab 1.1.2016. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle
soll sich um durchschnittlich 20 % reduzieren.
- Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte
Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor.
- Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in
Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf
die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche
zu beziehen.
- Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an
den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der
Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.
- Auf Wunsch des Bundesrates wird die Pflicht zum Austausch alter
Heizkessel (Jahrgänge älter als 1985 beziehungsweise älter
als 30 Jahre) erweitert.
- Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges
Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über
die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen
wird es nicht geben.
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