Freibeträge für 2012 jetzt beim Finanzamt beantragen


Für 2012 müssen die Freibeträge grundsätzlich neu beantragt werden! Arbeitnehmer, die für Aufwendungen oder Pauschbeträge, die ihnen zustehen, einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen bei ihrem "Wohnsitz-Finanzamt" einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dies gilt auch dann, wenn keine höheren Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt werden sollen. Der Pauschbetrag für Behinderte und Hinterbliebene braucht hingegen nur dann neu beantragt zu werden, wenn dieser in der Information zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen nicht enthalten ist. Der Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren muss bis spätestens 30.11. des betreffenden Kalenderjahres beim Finanzamt gestellt werden. Für 2012 ist damit der 30.11.2012 der letzte Termin. Dies ist insbesondere interessant, wenn folgende Parameter vorliegen: hohe Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten), außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben (Voraussetzung: diese müssen mindestens 600 € pro Jahr betragen), Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten, Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, haushaltsnahe Dienstleistungen und Verluste.

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