Start der "elektronischen Lohnsteuerkarte" zum 1.1.2012 verschoben |
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Die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte sollte ab 1.1.2012 durch ein
elektronisches Abrufverfahren ersetzt werden. Die geplante Einführung
der sog. elektronischen Lohnsteuerkarte ist auf Grund von Verzögerungen
bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens zeitlich verschoben
worden. Der neue Termin wird frühestens auf das 2. Quartal 2012
verlegt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten oder erhielten bereits ihre sog. "elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" (ELStAM) in einem Schreiben übersandt. Dieses sollten sie sorgfältig auf ihre Richtigkeit kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der mitgeteilten Steuerklasse, der Kirchensteuermerkmale und der Kinderfreibeträge. Korrekturen können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Mit dem neuen Verfahren können Arbeitgeber künftig die Daten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer elektronisch abrufen. Anmerkung: Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 bis zum ELStAM-Start nicht vernichten. Wechselt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer muss der bisherige Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. eine für 2011 ausgestellte Ersatzbescheinigung zur Vorlage beim neuen Arbeitgeber aushändigen. Für das neue Verfahren braucht der Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer der Arbeitnehmer. Diese sollte - falls noch nicht vorhanden - rechtzeitig vor der ersten Abrechnung der Bezüge des Kalenderjahres 2012 vorliegen. |
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