Hat der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware dieses von
seinem Mobilfunkanbieter erworben, so muss er nicht für die Kosten
der Internetnutzung aufkommen, wenn die Navigationssoftware bei der
Installation automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung
startet und ein ausdrücklicher Hinweis seines Mobilfunkanbieters auf
die Kostenfolge fehlt. Dies hat das Schleswig-Holsteinische
Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 15.9.2011 entschieden. Anstatt der
ursprünglichen 11.500 muss der Verbraucher nun lediglich ca.
36 für die Inanspruchnahme weiterer Mobilfunkleistungen an den
Mobilfunkanbieter zahlen.
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