Anschaffungskosten und Abschreibung bei dachintegrierten Fotovoltaikanlagen |
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In letzter Zeit werden vermehrt Fotovoltaikanlagen errichtet, in denen die
Solarmodule nicht auf die vorhandene Dacheindeckung aufgesetzt, sondern in
Form von Dachziegeln mit eingebauten Fotovoltaikmodulen eingesetzt werden.
Solche Anlagen sind genau wie Solarmodule, die auf eine Dacheindeckung
aufgesetzt werden, keine unselbstständigen Bestandteile des Gebäudes,
sondern selbstständige, vom Gebäude losgelöste bewegliche
Wirtschaftsgüter. Diese Anlagen erfüllen gleichzeitig zwei Funktionen. Einerseits schützen sie das Gebäude vor Witterungseinflüssen, andererseits dienen sie unmittelbar der Stromerzeugung (Gewerbebetrieb). Dachintegrierte Fotovoltaikanlagen sind im Ergebnis ertragsteuerlich mit den sog. Aufdachanlagen gleich zu behandeln, sodass sich folgende steuerliche Konsequenzen ergeben:
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