Zusage von Bonuszahlungen durch konkludentes Verhalten |
||||
Die Richter des Bundesarbeitsgerichts entschieden in ihrem Urteil vom
21.4.2010, dass die mehrfache Auszahlung eines Jahresboni an einen
Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Äußerungen und schlüssigem
Verhalten des Arbeitgebers einen Anspruch dem Grunde nach auch für
die Zukunft begründen kann. Ein solcher Anspruch scheitert auch nicht daran, dass die Höhe der Bonuszahlungen wechselt. Denn typischerweise hängt die Höhe von Bonuszahlungen von unterschiedlichen Voraussetzungen, wie z. B. Betriebsergebnis oder persönlicher Leistung ab, und kann daher schwanken. Anmerkung: In der Praxis ist es von grundsätzlicher Bedeutung, eindeutige rechtssichere vertragliche Vereinbarungen zu treffen. So empfiehlt es sich u. U., jährliche Bonuszahlungen mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt zu versehen bzw. bei der Auszahlung auf die Einmaligkeit der Zahlung ausdrücklich hinzuweisen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |
zurück zum Inhaltsverzeichnis |