Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung |
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Bei der Änderung von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung darf das
Ausmaß des noch nicht verbrauchten Erholungsurlaubs nicht in der
Weise angepasst werden, dass der in Vollzeitbeschäftigung erworbene
Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Ausübung dem Arbeitnehmer
während dieser Zeit nicht möglich war, auf das Ausmaß bei
Teilzeitbeschäftigung reduziert wird. Ferner ist es untersagt, dass der Arbeitnehmer diesen Urlaub nur mehr mit einem geringeren Urlaubsentgelt verbrauchen kann. |
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