Umsatzsteuerfreiheit zahnärztlicher Heilbehandlung |
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Heilbehandlungen des Zahnarztes sind umsatzsteuerfrei. Dazu gehören auch
ästhetische Behandlungen, wenn diese Leistungen dazu dienen, Krankheiten
oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen.
Steuerbefreit ist auch eine medizinische Maßnahme ästhetischer Natur
zur Beseitigung negativer Folgen einer Vorbehandlung. Dazu entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19.3.2015, dass Zahnaufhellungen (sog. Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit der vorherigen steuerfreien Zahnbehandlung stehen. |
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