Erster Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes |
||||
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 17.12.2014 die
Verschonungsregelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) beim
Betriebsvermögen zwar grundsätzlich für geeignet und erforderlich
gehalten. Die bestehenden Verschonungsregelungen verstoßen aber angesichts
ihres Übermaßes gegen das Grundgesetz. Es hat dem Gesetzgeber eine
Frist für eine Neuregelung bis zum 30.6.2016 gesetzt. Nunmehr liegt hierzu ein erster Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 1.6.2015 vor. Danach sollen die Regelungen im ErbStG in ihrer Grundstruktur erhalten bleiben, soweit kein Änderungsbedarf besteht. Um einen verfassungsgemäßen Zustand zu schaffen, werden die beanstandeten Regelungen jedoch neu gefasst. Dazu gehören:
Anmerkung: Das Änderungsgesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Neuregelungen sollen erstmals auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes entsteht. Der Wegfall der bereits gewährten Steuerbefreiungen bei früheren Erwerben von derselben Person innerhalb von 10 Jahren soll ebenfalls erst für Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer nach dem Tag der Verkündung des Änderungsgesetzes entsteht. Der vorgelegte Entwurf wird von Politik und Wirtschaft heftig kritisiert und letztendlich für die Erben und Beschenkten - wie zzt. absehbar - nicht vorteilhafter sein als die alte Regelung. Betroffene Steuerpflichtige sollten sich hier zwingend von uns beraten lassen! |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |
zurück zum Inhaltsverzeichnis |