Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Gelangensbestätigung)


Die Vertreter des Bundes und der Länder befürworten mit Blick auf die Kritik der Wirtschaft an der Gelangensbestätigung eine (erneute) Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Die bis zum 30.6.2012 geltende Nichtbeanstandungsregelung wird daher bis zum Inkrafttreten der erneuten Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung verlängert.

Mit der Änderung sollen in erster Linie die in dem derzeitigen Entwurf des Einführungsschreibens des Bundesfinanzministeriums vorgesehenen Vereinfachungen und Erleichterungen abgesichert werden. Zusätzlich wird geprüft, ob weitere Vereinfachungen (auch mit Bezug auf die bisherigen Belege wie die sog. weiße Spediteursbescheinigung) möglich sind. Keinesfalls will die Finanzverwaltung aber - wie teilweise von Verbandsseite gefordert - hinter die bis zum 31.12.2011 geltende Rechtslage zurückgehen.

Anmerkung: Dieses Informationsschreiben wird Sie über die geplanten Änderungen/Erleichterungen auf dem Laufenden halten, sobald verlässliche Informationen vorliegen.

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