Ferienjobs als "kurzfristige" Minijobs |
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"Kurzfristige Minijobs" sind begehrt bei Arbeitnehmern, insbesondere
auch bei Ferienjobbern und deren Arbeitgebern. Sie sind nicht - wie die regulären
Minijobs - auf 450 € im Monat begrenzt; auf den Verdienst kommt es bei
einem kurzfristigen Minijob nicht an. Sie sind in der Kranken-, Pflege-, Renten-
und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragsfrei. Arbeitgeber und
Aushilfen zahlen also keine Sozialversicherungsbeiträge. Dafür gelten für diese Minijobber andere Regeln: Ein kurzfristiger Minijob ist von vornherein auf maximal 3 Monate begrenzt, wenn Ihr Minijobber an mindestens 5 Tagen pro Woche arbeitet, oder 70 Arbeitstage, wenn er regelmäßig weniger als an 5 Tagen wöchentlich beschäftigt ist. Diese Zeitgrenzen gelten generell für alle kurzfristigen Minijobs innerhalb eines Kalenderjahres, aber auch für jahresübergreifende Beschäftigungen, die von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet sind. Bitte beachten Sie!
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