Entgeltklausel für Übersendung von Jahres-Darlehenskontoauszügen


Der Bundesgerichtshof hatte mit seinem Urteil aus Juni 2011 entschieden, dass eine Bankklausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist. Nach Auffassung der Richter handelt es sich hier um Entgelte für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse der Bank erfolgen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte nun zu entscheiden, ob dies auch für eine Klausel gilt, die ein Entgelt für die Übersendung der Jahres-Darlehenskontoauszüge vorsieht. Die Richter kamen hier zu dem Entschluss, dass diese Klausel wirksam ist, da in der Übersendung eine besondere Service-Leistung der Bank zu sehen ist.

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