Entgeltklausel für Übersendung von Jahres-Darlehenskontoauszügen |
||||
Der Bundesgerichtshof hatte mit seinem Urteil aus Juni 2011 entschieden,
dass eine Bankklausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr
für die Führung des Darlehenskontos in allgemeinen Geschäftsbedingungen
einer Bank unwirksam ist. Nach Auffassung der Richter handelt es sich hier
um Entgelte für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse der Bank
erfolgen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte nun zu entscheiden, ob dies auch für eine Klausel gilt, die ein Entgelt für die Übersendung der Jahres-Darlehenskontoauszüge vorsieht. Die Richter kamen hier zu dem Entschluss, dass diese Klausel wirksam ist, da in der Übersendung eine besondere Service-Leistung der Bank zu sehen ist. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |
zurück zum Inhaltsverzeichnis |