Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen durch Geschäftsführer |
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Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt
das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im
Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadensersatzanspruch der
Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere
Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet
hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns
vereinbar waren. In einem solchen Fall kann sich der Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.In dem vom Bundesgerichtshof am 18.1.2010 entschiedenen Fall hatte ein Geschäftsführer in der Zeit, in der er die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife der GmbH an den Sozialversicherungsträger nicht abgeführt hat, Nettolöhne an die Mitarbeiter ausgezahlt. |
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