Der 10. Existenzminimumbericht vom 30.1.2015 kommt zu dem Ergebnis, dass in
den Veranlagungsjahren 2015 und 2016 sowohl beim Grundfreibetrag als auch beim
Kinderfreibetrag Erhöhungsbedarf besteht. Im Einzelnen sieht ein entsprechender
Gesetzentwurf folgende Anpassungen vor:
- Grundfreibetrag (aktuell 8.354 €): Anhebung ab 1.1.2015 um 118
€ auf 8.472 € und ab 1.1.2016 um weitere 180 € auf 8.652 €
- Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 € einschl. Freibetrag für
Betreuung und Erziehung oder Ausbildung): Anhebung ab 1.1.2015 um 144 €
auf 7.152 € und ab 1.1. 2016 um weitere 96 € auf 7.248 €
- Kindergeld (aktuell 184 € für das erste und zweite Kind,
190 € für das dritte Kind und 215 € für das vierte Kind
und weitere Kinder): Anhebung ab 1.1.2015 um 4 € monatlich je Kind -
also für das erste und zweite Kind auf 188 €, für das dritte
Kind auf 194 € und für weitere Kinder auf 219 €. Ab 1.1.2016
erfolgt eine weitere Erhöhung um 2 € monatlich je Kind.
- Kinderzuschlag (aktuell max. 140 € monatlich): Anhebung ab 1.7.2016
um 20 € monatlich. Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren
eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können,
aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den
Bedarf ihrer Kinder zu decken.
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