Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer |
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Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der
Unternehmer eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung besitzt.
Dies erfordert, dass die dem Unternehmer erteilte Rechnung den
Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entspricht. Danach hat die Rechnung
u. a. entweder eine dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer oder
dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu enthalten. Enthält die Rechnung nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist der Leistungsempfänger - vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung - nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. |
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