Kündigung wegen Arbeitsplatzwegfall - "Missbräuchlichkeit" einer Unternehmerentscheidung |
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Nach dem Kündigungsschutzgesetz können sich dringende
betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung aus
innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen ergeben.
Eine Kündigung ist insbesondere dann aus innerbetrieblichen Gründen
gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme
entschließt, bei deren Umsetzung im Betrieb das Bedürfnis für
die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt.
Die Organisationsentscheidung muss ursächlich für den vom
Arbeitgeber behaupteten Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses
sein. Ist eine derartige unternehmerische Entscheidung getroffen worden,
so ist sie nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit
zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich,
unvernünftig oder willkürlich ist. Eine bei der Prüfung einer betriebsbedingten Kündigung anzunehmende "Missbräuchlichkeit" einer Unternehmerentscheidung kann z. B. vorliegen, wenn sich aus einer Mehrzahl von ineinandergreifenden unternehmerischen Einzelentscheidungen, die für sich genommen Reorganisationsentscheidungen sind, ergibt, dass das Ziel der Gesamtheit dieser Maßnahmen es alleine ist, eine bestimmte Stelle zum Wegfall zu bringen und den Stelleninhaber betriebsbedingt zu kündigen, ohne dass dem ein irgendwie gearteter "betriebswirtschaftlicher Erfolg" zur Seite stehen würde. |
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