Mehr Schutz in Solarien |
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Der Bundesrat hat einer Verordnung zum verbesserten Schutz vor UV-Strahlen
in Solarien mit einigen Klarstellungen, redaktionellen Änderungen und
technischen Detailregelungen zugestimmt. Er forderte allerdings auch, die
Pflichten des Betreibers zur Wartung und Prüfung der Sonnenbänke
in der Verordnung selbst zu regeln. Dies würde auch die Überwachung
der Betreiberpflichten durch die zuständigen Behörden
erleichtern. Zudem sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für die
staatliche Anerkennung der mit der Ausbildung des Servicepersonals
betrauten Schulungsträger. Ziel der Verordnung ist es, die von den Sonnenbänken ausgehenden Gefahren zu minimieren. Aus diesem Grund sieht die Verordnung unter anderem eine Begrenzung der maximalen Bestrahlungsstärke vor, was vor allem das Sonnenbrandrisiko mindert. Durch den Einsatz von qualifiziertem Personal soll zudem der unkontrollierte Zugang zu Sonnenbänken unterbunden und den Nutzern entsprechender Geräte eine qualifizierte Beratung und kompetente Einweisung angeboten werden. |
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