Lohnt sich die Rentenversicherungspflicht für Minijobber? |
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Minijobber, deren Arbeitsverhältnis bis zum 31.12.2012 begründet
wurde, sind von der Rentenversicherungspflicht befreit, hatten aber die Möglichkeit
zur Versicherungspflicht zu optieren. Ab dem 1.1.2013 wurde für Minijobber die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (RV) als Regelfall eingeführt. Sie haben demnach den pauschalen RV-Beitrag des Arbeitgebers von 15 % bis zum allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen RV von 18,9 % im Jahr 2013 zu ergänzen. Beispiel: Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 450 beträgt der RV-Beitrag (450 x 18,9 % =) 85,05 . Der Arbeitgeber übernimmt (450 x 15 % =) 67,50 , der Arbeitnehmer trägt demnach 17,55 . Bitte beachten Sie jedoch, dass die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der RV ab dem 1.1.2013 175 beträgt und der Eigenanteil in späteren Jahren sich so verändert wie der Beitragssatz. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 150 beträgt der RV-Mindestbeitrag (175 x 18,9 % =) 33,08 . Entsprechend übernimmt der Arbeitgeber (150 x 15 % =) 22,50 . Der Arbeitnehmer trägt demnach die Differenz zum Mindestbeitrag in Höhe von 10,58 . Durch die RV-Pflicht ergeben sich für Minijobber aber folgende Vorteile:
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