Regulierung der Honorarberatung über Geldanlagen durch die Bundesregierung


Das Bundeskabinett hat am 19.12.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz soll einen weiteren Baustein im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte darstellen und die Anlegerrechte stärken. Die Erfahrung der Bundesregierung hat gezeigt: Provisionsbasierte Beratung kann Fehlanreize setzen. Anleger wurden oftmals schlecht beraten und Risiken bestimmter Produkte verschleiert. Dieses Gesetz stärkt die unabhängige Honorarberatung. Honorarberater dürfen keine Provisionen von Produktanbietern oder Dritten behalten, deren Produkte sie vermitteln.

Durch die Einführung der geschützten Bezeichnung des "Honorar-Anlageberaters" im Wertpapierhandelsgesetz sowie des "Honorar-Finanzanlagenberaters" in der Gewerbeordnung wird für die Kunden zukünftig transparenter, ob die Dienstleistung der Anlageberatung durch Provisionen des Produktanbieters oder nur durch das Honorar des Kunden vergütet wird. Der Kunde kann entscheiden, welche Form der Anlageberatung er in Anspruch nehmen möchte. Durch das neue Gesetz werden zudem zusätzliche Anforderungen an diese Alternative zur bislang überwiegend verbreiteten Anlageberatung auf Provisionsbasis gestellt. Künftig darf nur derjenige die Honorar-Anlageberatung erbringen, der bei der Beratung einen ausreichenden Marktüberblick zugrunde legen kann und sich die Erbringung der Beratungsleistung allein durch Zuwendungen des Kunden entgelten lässt. Für Wertpapierdienstleister ist eine organisatorische Trennung von (provisionsgestützter) Anlageberatung und der Honorar-Anlageberatung vorgeschrieben. Während die europäische Richtlinie in Brüssel derzeit noch verhandelt wird, soll dieses Gesetz bereits Mitte 2014 in Deutschland in Kraft treten.

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